AGB

AGB – Allgemeine Nutzungsbedingungen

Für die Nutzung der Schießanlage unter der Anschrift Buchenholzweg 2 in 01445 Radebeul gelten folgende Nutzungsbedingungen zwischen der Betreiberin (K & S Immobilienverwaltung GmbH) und dem Nutzer.

Nutzungsgegenstand

Die Betreiberin unterhält eine Großkaliberschießanlage für Kurz- und Langwaffen. Die Schießanlage ist nach den Richtlinien des Deutschen Schützenbundes errichtet und polizeilich abgenommen worden. Sie entspricht den Richtlinien der Verwaltungsberufsgenossenschaft.

Beschreibung des 50 m Schießstandes:
Raumschießanlage für das Schießen mit Kurz- und Langwaffen (einschließlich Vorderladerwaffen) mit einer maximalen Bewegungsenergie des Geschosses von 7.000 Joule. Zugelassen sind Blei-Teilmantel- und Vollmantelgeschosse. Der Verwendung von pyrotechnischer Munition und von Geschossen mit Leuchtspur, Brandsatz oder Hartkern ist untersagt. Der Schießstand umfasst 6 Bahnen à 50 m mit Zwischenstopp auf 3, 7, 10, 15, und 25 m.

Beschreibung von Nebenflächen:
Die Schießanlage umfasst folgende weitere Flächen außerhalb des Gebäudes:
Parkplätze stehen am Objekt während der Nutzungszeit der Schießbahn zur Verfügung

Nutzungsentgelt und Nutzungszeiten

  1. Das Nutzungsentgelt beträgt inkl. der geltenden Umsatzsteuer
    für den 50 m Schießstand pro Bahn und Stunde, bis 6 Personen wird jede Person auf dem Schießstand berechnet,
    inkl. Toiletten und Parkplatz                                                                                   15,50 €
    für den 50 m Schießstand pro Bahn und Stunde, bis 2 Personen wird jede Person auf dem Schießstand berechnet,
    inkl. Toiletten und Parkplatz                                                                                   17,50 € 
  2. Die Festlegung der Zeit für die Nutzung erfolgt über das Buchungssystem auf der Internetseite des Vermieters oder per Absprache zwischen den Vertragsparteien.
  3. Mit Buchung der Nutzungszeit über die Internetseite oder nach Absprache der Vertragsparteien wird ein verbindlicher Nutzungsvertrag über den gebuchten Zeitraum begründet. Rücktritt oder Kündigung des Nutzungsvertrages sind nur aus wichtigem Grund möglich.
  4. Für Buchungen im Voraus, wird eine Preisgarantie für maximal 4 Wochen ab Zeitpunkt der Buchung gewährleistet.

Zahlung und Fälligkeit des Nutzungsentgelts

  1. Das Nutzungsentgelt ist auf das folgende Konto zu zahlen:

K&S Immobilienverwaltung GmbH
IBAN: DE46 200 907 004 496 027 002
BIC: EDEKDEHHXXX

  1. Das Nutzungsentgelt ist vor Beginn des Nutzungszeitraums fällig. Wurde das Nutzungsentgelt dem Konto der Betreiberin nicht vor Beginn des Nutzungszeitraums gutgeschrieben, ist die Nutzung der Schießbahn nicht möglich.
  2. Das Nutzungsentgelt ist auch noch nach Ablauf des Nutzungszeitraums geschuldet, wenn der Nutzer keinen wichtigen Grund für die unterbliebene Nutzung während des Nutzungszeitraums nachweisen kann.

Überlassung an Dritte

  1. Die Überlassung der Schießanlage an Dritte, sei es ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich ist untersagt.
  2. Die Betreiberin ist zum dauerhaften Ausschluss des Nutzers berechtigt, wenn der Nutzer die Schießanlage einem Dritten unbefugt zum Gebrauch überlässt.

Erhaltung der Schießanlage

Der Nutzer verpflichtet sich zur sachgemäßen und pfleglichen Behandlung der Schießanlage, insbesondere der Stände inklusive Schallschutz, des Schützenstandes, der Messanlagen und des Gemeinschaftsbereich, die ihm zur Nutzung zur Verfügung gestellt wurden. Über auftretende Mängel an der Schießanlage hat der Nutzer die Betreiberin unverzüglich zu informieren, ebenso wenn der Schießanlage oder dem Grundstück eine Gefahr droht. Die Kosten für die Reparatur von Beschädigungen werden unabhängig von den Nutzungskosten gesondert in Rechnung gestellt.

Verkehrssicherungspflicht

Die Verkehrssicherungspflicht wird während der Nutzungszeit auf den Nutzer übertragen. Er stellt daher die Betreiberin von Ansprüchen aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Dritten frei. Die Betreiberin, ein von ihr Beauftragter oder ein Vertreter eines anerkannten Schießsportverbandes ist jederzeit und ohne vorherige Ankündigung berechtigt, die Verkehrssicherheit der gesamten Schießanlage zu überwachen.

Haftung des Nutzers

  1. Der Nutzer haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Anzeigepflicht entstehen. Er haftet auch für das Verschulden von Schießleitern, Schützen und Gästen, die sich mit Wissen, Duldung und auf Veranlassung des Nutzers in oder an der Schießanlage aufhalten. Für Zufall oder höhere Gewalt haftet er nicht.
  2. Die Betreiberin überträgt die Haftung für Personen- und Sachschäden während der Nutzungsdauer auf den Nutzer. Der Nutzer verpflichtet sich bei Nutzungsbeginn eine entsprechende Haftpflichtversicherung (im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben) für alle am Schießbetrieb teilnehmenden Personen vorzuhalten, die auch von der Betreiberin überprüft werden kann.

Haftung der Betreiberin

  1. Soweit nicht anderweitig in diesen Nutzungsbedingungen geregelt, sind Schadensersatzansprüche der Betreiberin, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen.
  1. Dies gilt nicht, soweit wie folgt gehaftet wird:
  • nach dem Produkthaftungsgesetz,
  • bei Vorsatz,
  • bei grober Fahrlässigkeit von Inhabern, gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten,
  • bei Arglist,
  • bei Nichteinhaltung einer übernommenen Garantie,
  • wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder
  • wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht ein anderer der vorgenannten Fälle vorliegt.

  1. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Nutzers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

Betreten der Schießanlage durch die Betreiberin

Die Betreiberin oder von ihr Beauftragte dürfen die Schießanlage zur Prüfung ihres Zustandes, zur Wartung, zur Kontrolle der Einhaltung der Schießstandordnung oder aus sonstigen vernünftigen Gründen jederzeit ohne Vorankündigung betreten.

Rückgabe der Schießanlage

  1. Bei Ende der Nutzungszeit hat der Nutzer die Schießanlage sauber und in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben. Er haftet für alle Schäden, die der Betreiberin oder einem Nutzungsnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen.
  1. Der Nutzer hat bei Verlassen der Schießanlage darauf zu achten, dass sämtliche Türen und Fenster geschlossen sind sowie das Licht und sonstige Anlagen ausgeschaltet sind.

Schießanlagenordnung

Die Schießanlagenordnung ist Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen. Ein vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verstoß berechtigt die Betreiberin zur sofortigen Beendigung der Nutzung sowie zum dauerhaften Ausschluss des Nutzers von der Schießanlagennutzung.

Schriftform, salvatorische Klausel

  1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle getroffenen Vereinbarungen, die über den Inhalt dieses Mietvertrages hinausgehen, bedürfen der schriftlichen Form, um Gültigkeit zu erlangen.
  1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des vorstehenden Vertrages ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.